Die Wahlen des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes stehen 2025 unter dem Motto „Christlich. Mutig. Handelnd.“ und finden am 08. und 09. November statt. In den beiden Gremine sitzen Gemeindemitglieder, die demokratisch gewählt werden. Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer in zahlreichen Fragen des pastoralen Handeln und berät und beschließt auch über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Seelsorgebereich. Die Kirchenvorstände verwalten das Vermögen der Gemeinde. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören die Finanzen, das Personal und die Immobilien der Gemeinde. Die Mitglieder haben ein Mandat des ganzen Seelsorgebereichs; sie sind nicht Vertreter/innen einzelner Interessensgruppen.
Nähere Informationen zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderates und zu den Wahlen finden Sie hier:
Wahl zum PGR & Kirchenvorstand im November
