Seit der Wehl im Herbst 2025 ist unser Pfarrgemeinderat im Amt. Folgende Personen gehören ihm an:

Seit der Wehl im Herbst 2025 ist unser Pfarrgemeinderat im Amt. Folgende Personen gehören ihm an:


Der Pfarrgemeinderat ist für alle vier Kirchen des Seelsorgebereichts Neuss-Nord zuständig. Er wird von der gesamten Gemeinde gewählt.
Informationen zum Mitwirken im Pfarrgemeinderat, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten finden Sie hier: www.dioezesanrat.de, Broschüre "Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln.
Zu seinen Aufgaben gehören: